Beschreibung
Die verrechneten Wahlarztleistungen werden in die gültigen Positionsziffern der jeweiligen Krankenkasse übersetzt, bei der der Patient / die Patientin versichert ist und zusätzlich als Text auf der Honorarnote angeführt.
Wird die Honorarnote nun bei der Krankenkasse eingereicht, kann der Patient / die Patientin weit höhere Rückvergütungen erwarten.
(keine „Unklarheit“ bei der Kassa mehr bezüglich der Leistung).
ein Beispiel:
verrechnen Sie die Leistung "EKG" so erscheint auf der Honorarnote die Zeile:
EKG (Pos 600) wenn Patient bei Wiener-GKK versichert ist
oder
EKG (Pos 34a) wenn Patient bei SVA-GW versichert ist
Dieses Service ist für Sie vollautomatisch und spricht für Ihre Ordination!
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